Freiwillige Feuerwehr I Unsere Aus- und Weiterbildung zum Feuerwehrangehörigen.

Freiwillige Feuerwehr, Unsere Aus- und Weiterbildung zum Feuerwehrangehörigen.

Unsere Aus- und Weiterbildung zum Feuerwehrangehörigen.

Technik & AusstattungTechnik & Ausstattung
Unsere Aus- und Weiterbildung zum Feuerwehrangehörigen.

Die Ausbildung in den Feuerwehren in Baden-Württemberg gliedert sich in eine Truppausbildung (Truppmann und Truppführerausbildung), die Führungsausbildung (Gruppenführer-, Zugführer-, Verbandsführerausbildung) und die technische Ausbildung (z. B. Ausbildung zum Sprechfunker, (Fahrer-)Maschinisten, Motorsägenführer oder Atemschutzgeräteträger sowie weitergehende technische Ausbildung z. B. für die technische Hilfe, für Atemschutznotfälle etc.).

  • Truppmannausbildung

    Bei der Truppmannausbildung lernt der Feuerwehrangehörige die grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. Hierzu durchläuft man folgende Ausbildungsabschnitte und Lehrgänge:

     
     
     

    Truppmannausbildung - Teil 1

    Dauer 70 h (a 45min), Mindestalter vollendetes 17. Lebensjahr, Ausbildungsinhalte: Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, Fahrzeug- und Gerätekunde, Rettung. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung der Truppmannausbildung Teil 1 darf der Feuerwehrangehörige erstmals an Einsätzen teilnehmen.

     
     
     

    Truppmannausbildung - Teil 2

    Die Truppmannausbildung Teil 2 umfasst eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst von mindestens 40 Stunden pro Jahr. Innerhalb des Zweijahreszeitraumes muss das Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Bronze erworben werden. Im Rahmen der Truppmannausbildung müssen auch der Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" und eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (Heißausbildung) zusätzlich absolviert werden.

    Der Truppmannlehrgang wird auf Gemeindeebene durchgeführt, d.h. die Ausbildung findet in Albstadt statt. Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen.

  • Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2, der Lehrgang Atemschutzgeräteträger und Sprechfunker, Ausbildung in der mobilen Brandübungsanlage (MÜB), Leistungsabzeichen in Bronze, die Lehrgangsdauer beträgt 35 Stunden.

    Lehrgangsinhalte sind Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz, Brandsicherheitswachdienst, Technische Hilfeleistung, gefährliche Stoffe und Güter.

    Der Lehrgang wird auf Gemeindeebene durchgeführt.

  • Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ muss vor Beginn der Lehrgänge „Atemschutzgeräteträger“ und „Maschinisten“ abgeschlossen sein. Die Lehrgangsdauer beträgt 16 Stunden.

    Der Lehrgang wird auf Kreisebene durchgeführt.

  • Der Bereich „Atemschutz“ besitzt fundamentale Bedeutung für die Feuerwehren. Bei Brand- und Gefahrguteinsätzen kann heute nicht mehr auf Atemschutz verzichtet werden.

    Voraussetzungen sind eine abgeschlossenene Truppmannausbildung Teil 1 sowie eine gültige Bestätigung über die Atemschutztauglichkeit (G26.3).

    Der Lehrgang wird auf Kreisebene im AAZ in Albstadt Tailfingen durchgeführt.

  • Der Maschinist bringt das Feuerwehrfahrzeug sicher zur Einsatzstelle und bedient die darauf verlasteten Aggregate.

    Elementare Voraussetzung für den Maschinistenlehrgang ist eine Fahrerlaubnis für die am Standort vorhandenen Fahrzeuge, eine abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 und 2, sowie der Sprechfunkerlehrgang.

    Der Lehrgang wird auf Kreisebene durchgeführt.

  • Diese Lehrgänge werden an der Landesfeuerwehrschule durchgeführt. Weitere Infos gibt es hier:

    LFS - Bildungsportal